Häufige Fragen

Unsere FAQ – Klarheit auf den Punkt gebracht

Als einer der führenden Anbieter im Bereich Werbeartikel-Großhandel verstehen wir, dass Transparenz und Verlässlichkeit die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit sind. Unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ) bündeln die wichtigsten Informationen zu Bestellungen, Produktionsabläufen, Lieferzeiten und Serviceleistungen – kompakt, verständlich und direkt auf den Punkt gebracht.

Mit über zwei Jahrzehnten Markterfahrung, einem Sortiment von weit mehr als 200.000 Artikeln und der Expertise als etablierter B2B-Partner geben wir Ihnen hier Antworten auf die Themen, die im Geschäftsalltag wirklich zählen. Ob es um Musterbestellungen, Mindestmengen, Druckfreigaben oder Reklamationsabläufe geht – Sie finden hier die relevanten Fakten, die unseren hohen Anspruch an Qualität, Effizienz und Kundenorientierung widerspiegeln.

Darüber hinaus gehen unsere FAQ bewusst über die Standards hinaus: Wir greifen auch individuelle Sonderfälle und ungewöhnliche Fragestellungen auf – praxisnah, lösungsorientiert und mit dem Blick für Details, die im Tagesgeschäft oft entscheidend sind.

Unsere FAQ sind damit nicht nur eine Übersicht, sondern ein Versprechen: Wir möchten Ihnen den gesamten Prozess so einfach und verlässlich wie möglich machen. Denn bei Pro-Discount® Werbeartikel steht eines immer im Mittelpunkt – Ihr Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeit.

Rechtliche Hinweise zu unserem Unternehmen finden Sie in unserem Impressum.

Rechtliche Informationen

Wann kommt der Kaufvertrag mit Pro-Discount® Werbeartikel zustande?

Der Kaufvertrag mit Pro-Discount® Werbeartikel kommt erst zustande, wenn Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten oder die bestellte Ware versendet wird. Eine automatische Bestellbestätigung stellt daher noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Bereits im Vorfeld informieren wir Sie umgehend, wenn ein Artikel nicht lieferbar ist – in diesem Fall wird Ihre Bestellung storniert und es entsteht für Sie keinerlei Verpflichtung. Weitere Details finden Sie in unseren geltenden AGB.

1
Was gilt bei Teillieferungen, Mengenabweichungen und Versandkosten?

Pro-Discount® Werbeartikel behält sich das Recht auf Teillieferungen vor – das gilt auch für Aufträge mit Werbeanbringung oder Sonderproduktionen. Mengenabweichungen von bis zu ±10 % der bestellten Stückzahl gelten als vertragsgemäß und werden entsprechend abgerechnet. Sollten tatsächliche Frachtkosten die Versandpauschalen überschreiten, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten an Sie weiterzugeben. Insbesondere bei Auslandslieferungen können Gebühren wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen – diese liegen in Ihrer Verantwortung. Alle Regelungen sind in den geltenden AGB geregelt.

1
Was muss ich im Hinblick auf Druckdaten beachten?

Mit Ihrer Auftragserteilung bestätigen Sie, dass die von Ihnen bereitgestellten Druckdaten den technischen Vorgaben entsprechen – insbesondere im Hinblick auf Dateiformat, Maße und Pantone-Farbangaben. Nach Produktionsbeginn – also sobald die Druckdaten technisch verarbeitet wurden – sind Änderungen nicht mehr möglich. Änderungswünsche berechtigen nicht zur Stornierung. Druckverläufe, Farbverläufe, Raster oder Fotomotive setzen bei bestimmten Verfahren ggf. besondere Vereinbarungen voraus. Grundlage ist die Durchführbarkeit laut Ihren Angaben – siehe dazu auch unsere geltenden AGB.

1
Sind meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig?

Es gelten ausschließlich die AGB von Pro-Discount® Werbeartikel. Jegliche entgegenstehenden oder abweichenden AGB Ihrerseits werden hiermit ausdrücklich widersprochen und nicht anerkannt – selbst bei Kenntnis. Nur die bei Vertragsschluss gültigen AGB unseres Unternehmens haben Rechtswirkung, wie umfassend in den geltenden AGB dargelegt.

1
Wann darf Pro-Discount® Werbeartikel Bestellungen ablehnen oder stornieren?

Pro-Discount® Werbeartikel behält sich im Rahmen des Online-Hausrechts das Recht vor, Bestellungen vor Vertragsannahme auch ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Dies kann dann erfolgen, wenn z. B. der Kunde nicht kreditwürdig erscheint, mehrfach Accounts missbräuchlich geführt werden oder andere Betriebsstörungen vorliegen. Eine entsprechende Information erfolgt per E-Mail. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in unseren geltenden AGB.

1
Habe ich bei Pro-Discount® ein Widerrufsrecht?

Geschäftskunden (B2B), also Unternehmen, Institutionen oder Vereine, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit bestellen, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bestellungen im B2B-Bereich sind verbindlich und können nicht nach den Vorschriften für Verbraucher widerrufen werden. Dies gilt für alle Bestellungen und insbesondere für individuell veredelte oder speziell angefertigte Artikel, die ausschließlich nach Kundenvorgaben produziert werden.

Privatkunden (B2C) haben hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Sie können ihre Bestellung innerhalb der gesetzlichen Fristen ohne Angabe von Gründen widerrufen, soweit es sich nicht um Produkte handelt, die speziell für sie angefertigt oder individuell veredelt werden. Solche Artikel sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 BGB vom Widerruf ausgeschlossen. 

Die genauen Regelungen finden sich in den AGB von Pro-Discount®, die für alle Bestellungen verbindlich sind.

1
Wer trägt das Risiko bei Transportschäden?

Im B2B-Geschäft gilt die gesetzliche Regelung des § 447 BGB: Sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder ein anderes Transportunternehmen übergeben wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Käufer über. Das bedeutet: Geschäftskunden tragen das Risiko für Transportschäden ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transportdienstleister.

Privatkunden (B2C) unterliegen einer abweichenden Rechtslage (§ 474 BGB). Hier verbleibt das Risiko bis zur tatsächlichen Übergabe der Ware beim Verkäufer. Erst mit der Übergabe an den Verbraucher geht die Gefahr über. Damit sind Verbraucher umfassender geschützt als Geschäftskunden.

Unabhängig davon sind Empfänger verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort zu prüfen und erkennbare Transportschäden direkt beim Transporteur sowie beim Verkäufer zu melden. Verdeckte Schäden müssen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) angezeigt werden, um Ansprüche gegenüber dem Frachtführer zu wahren.

Für Geschäftskunden bedeutet dies: Pro-Discount® übergibt die Ware ordnungsgemäß an den Transportdienstleister. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für mögliche Transportschäden beim Käufer. Privatkunden genießen hingegen den vollen Schutz bis zur persönlichen Übergabe der Ware.

Die genauen Regelungen finden sich in den AGB von Pro-Discount®, die für alle Bestellungen verbindlich sind.

1
Kann ein Kunde reklamieren, wenn bereits ein Teil der Ware in Verkehr gebracht oder benutzt wurde?

Eine Reklamation ist grundsätzlich nur möglich, solange die Ware sich noch im unveränderten, ursprünglichen Zustand befindet. Sobald ein Kunde Teile der Lieferung bereits in Verkehr gebracht, verteilt oder benutzt hat, gilt dieser Teil der Ware als akzeptiert und kann nicht mehr reklamiert werden. Reklamationen können sich daher nur auf den noch unbenutzten, im Originalzustand befindlichen Teil der Lieferung beziehen.

Grundlage hierfür ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 377 HGB haben Kaufleute die Pflicht, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel sofort anzuzeigen. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt. Wird ein Teil der Ware trotz erkennbarer Mängel bereits weitergegeben oder benutzt, wird dadurch konkludent gezeigt, dass die Ware als vertragsgemäß akzeptiert wurde.

Das bedeutet: Eine nachträgliche Reklamation für bereits in Verkehr gebrachte oder benutzte Ware ist ausgeschlossen. Lediglich für den nicht verwendeten Teil der Lieferung kann eine Prüfung erfolgen, sofern der Mangel unverzüglich und ordnungsgemäß angezeigt wird.

Die genauen Bedingungen für Reklamationen sind in den AGB von Pro-Discount® geregelt und für alle Bestellungen verbindlich.

1
Warum wurde meine Bestellung bei Pro-Discount® storniert?

Eine Stornierung der "Online-Bestellung" kann nur in klar geregelten Fällen erfolgen. Wichtig zu wissen: Bei der Online-Bestellung handelt es sich rechtlich um ein Kaufangebot des Kunden (§ 145 BGB). Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Pro-Discount® dieses Angebot ausdrücklich mit einer Auftragsbestätigung (AB) annimmt oder die Ware – ohne vorherige AB – an Sie versendet. Die automatisch generierte Bestellbestätigung aus dem Shopsystem ist daher noch keine Annahme des Kaufangebots. Grundlage hierfür sind die AGB von Pro-Discount®.

Eine Stornierung Ihres "Online-Kaufangebotes" kann z. B. erfolgen, wenn:

  • Ein Artikel nicht verfügbar ist: Auch wenn Produkte im Shop sichtbar sind, kann es vorkommen, dass sie am Hauptlager kurzfristig vergriffen sind oder sich im Zulauf befinden. In diesem Fall informieren wir Sie sofort per E-Mail. Die Online-Bestellung wird storniert und für Sie entsteht keinerlei Verpflichtung.
  • Fehler im Angebot auftreten: Bei Druck-, Schreib-, Grafik- oder Rechenfehlern im Online-Angebot ist Pro-Discount® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Hinweis: Die Anzeige im Shop bedeutet nicht automatisch, dass ein Artikel in unbegrenzter Menge sofort verfügbar ist. Da wir mit einem sehr großen Sortiment und Lieferantenbeständen arbeiten, können Artikel gelegentlich vorübergehend nicht am Hauptlager liegen. In solchen Fällen steht unser Support-Team an Ihrer Seite: Wir schlagen Ihnen aktiv passende Alternativartikel vor, die in Menge, Qualität und Preis vergleichbar sind, damit Ihre Kampagne planmäßig umgesetzt werden kann.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Bestellung?
Unser Support-Team steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sollten einzelne Artikel nicht verfügbar sein, finden wir für Sie schnellstmöglich passende Alternativen, damit Ihre Kampagne ohne Verzögerung umgesetzt werden kann.

Telefon: +49 (0) 5121 69707-0
E-Mail: verkauf@pro-discount.de

1
Was passiert, wenn Druckdaten für einen Werbeartikel-Auftrag nicht angeliefert werden?

Fehlende Druckdaten

Wenn Druckdaten nicht rechtzeitig geliefert werden, verzögert sich die Produktion und der Auftraggeber gerät in eine rechtliche Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB. Ohne druckfähige Dateien kann der Auftrag nicht umgesetzt werden, dennoch bleibt die Zahlungspflicht bestehen, da der Lieferant lieferbereit wäre.

Rechtliche Grundlage

  • Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB): Der Kunde muss die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.
  • Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB): Erfolgt die Datenlieferung nicht, befindet sich der Auftraggeber im Verzug.
  • Kein Widerrufsrecht im B2B: Eine Stornierung ist nicht möglich, da es sich um individualisierte Waren handelt (§ 350 BGB).

Folgen für den Kunden

Unterbleibt die Datenanlieferung, können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für:

  • Grafische Vorbereitung
  • Projekt- und Produktionsplanung
  • Kapazitätsbindung bei Lieferanten

Diese Aufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche wegen Verzugs möglich (§§ 280, 286 BGB).

Vorfälligkeit der Rechnung

Bleibt die Anlieferung der Druckdaten trotz Aufforderung aus, kann die Rechnung vorfällig gestellt werden. Hintergrund: Der Lieferant ist lieferbereit, die Verzögerung liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden. Damit befindet sich der Kunde im Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Produktion nicht starten kann. Zusätzlich können nach §§ 280, 286 BGB Verzugsschäden geltend gemacht werden, etwa für blockierte Produktionskapazitäten oder vorbereitende Arbeiten. Was passiert, wenn der Kunde den Auftrag „aussitzt“?

Ein „Aussitzen“ des Auftrags – also keine Reaktion über längere Zeit – ändert nichts an der Zahlungspflicht. Der Lieferant bleibt lieferbereit, der Kunde befindet sich im Annahmeverzug. In diesem Fall können neben den vereinbarten Kosten auch zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, da Kapazitäten geblockt und andere Aufträge möglicherweise verhindert werden. Je länger die Verzögerung andauert, desto höher können die wirtschaftlichen Folgen sein.

Praxis-Hinweis: Kunden sollten Druckdaten unverzüglich anliefern, um Mehrkosten, Vorfälligkeit der Rechnung und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sie haben Fragen zur Anlieferung Ihrer Druckdaten?
Unser Grafik-Team steht Ihnen gerne für eine reibungslose und kooperative Abwicklung zur Verfügung.

E-Mail: grafik@pro-discount.de
Telefon: (05121) 69707 - 23

Gemeinsam sorgen wir für eine schnelle und partnerschaftliche Umsetzung Ihres Auftrags.
1
Welche Folgen hat es, wenn ein Korrekturabzug nicht freigegeben wird?

Fehlende Freigabe des Korrekturabzuges

Die Freigabe des Korrekturabzugs ist ein wesentlicher Bestandteil der Werbeartikel-Produktion. Ohne eine rechtzeitige Bestätigung oder Änderungsmitteilung kann die Produktion nicht starten. Erfolgt keine Rückmeldung, kommt es zu Verzögerungen, die rechtlich als Annahmeverzug des Auftraggebers gewertet werden (§ 293 BGB). Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, da der Lieferant lieferbereit ist.

Rechtliche Grundlage

  • Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB): Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe des Korrekturabzugs rechtzeitig zu erteilen.
  • Annahmeverzug (§ 293 BGB): Wird die Freigabe verweigert oder verzögert, haftet der Kunde für den Zeitverlust.
  • B2B-Bereich: Ein Rücktritt oder Widerruf ist ausgeschlossen, sofern keine Sondervereinbarung besteht (§§ 350, 346 BGB).

Folgen für den Kunden

Die Nicht-Freigabe des Korrekturabzugs führt zu:

  • Verzögerungen im Produktionsstart
  • Blockierung von Produktionskapazitäten
  • Zusatzkosten für Grafik- und Vorbereitungsarbeiten

In der Praxis bedeutet dies oft, dass die Ware bereits vorbereitet und an den Maschinen platziert ist, um nach der Freigabe sofort starten zu können. Bleibt die Freigabe aus, blockiert dies wertvolle Produktionszeit und führt zu unnötigen Stillständen.

Vorfälligkeit der Rechnung

Bleibt die Freigabe des Korrekturabzugs trotz Aufforderung aus, kann die Rechnung vorfällig gestellt werden. Der Lieferant ist lieferbereit, die Verzögerung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Damit ist der Auftraggeber auch ohne Freigabe zur Zahlung verpflichtet, und zusätzlich können Verzugsschäden abgerechnet werden. Empfehlenswert ist, eine solche Regelung auch ausdrücklich in den AGB festzuhalten.

Was passiert, wenn der Kunde nicht reagiert?

Bleibt die Rückmeldung zum Korrekturabzug über längere Zeit aus, entsteht eine sogenannte Schwebephase: Die Produktion kann nicht starten, obwohl bereits Material reserviert und Maschinenkapazitäten geblockt wurden, um nach Freigabe unmittelbar zu beginnen. Dieses Nicht-Reagieren führt dazu, dass Ressourcen ungenutzt gebunden bleiben. Rechtlich bleibt der Vertrag weiterhin bindend – der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet und kann mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die durch die Verzögerung entstehen, etwa für geblockte Kapazitäten oder organisatorische Aufwände.

Praxis-Hinweis: Ein Korrekturabzug sollte innerhalb weniger Tage geprüft und freigegeben werden. Änderungswünsche sind sofort mitzuteilen, um Produktionsfenster, Materialeinsatz und Maschinenkapazitäten nicht unnötig zu blockieren.
Sie haben Fragen zur Freigabe von Korrekturabzügen?
Unser Grafik-Team unterstützt Sie gerne bei einer schnellen und kooperativen Abwicklung.

E-Mail: grafik@pro-discount.de
Telefon: (05121) 69707 - 23

Eine enge Zusammenarbeit sorgt dafür, dass Ihre Aufträge ohne Verzögerungen umgesetzt werden können.
1
Was passiert, wenn die vereinbarte Vorauskasse nicht bezahlt wird?

Vorauskasse nicht bezahlen

Wird die vereinbarte Vorauskasse nicht rechtzeitig bezahlt, kommt der Kunde in Zahlungsverzug und der Auftrag kann nicht ausgeführt werden. Da Vorauskasse im B2B-Geschäft eine verbindliche Vertragsbedingung ist, gilt: Ohne Zahlung besteht kein Anspruch auf Produktion oder Lieferung.

Rechtliche Grundlage

  • § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrags): Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, solange die Gegenleistung (Zahlung) nicht erbracht wurde.
  • § 286 BGB (Zahlungsverzug): Erfolgt die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin, tritt Verzug ein. Es entstehen Verzugszinsen und mögliche Mahnkosten.
  • § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Bleibt die Zahlung aus, können Schäden durch Produktionsblockaden oder Materialreservierungen geltend gemacht werden.

Folgen für den Kunden

Die Nichtzahlung der Vorauskasse führt dazu, dass:

  • die Produktion nicht gestartet wird,
  • der Lieferant die vereinbarten Liefertermine nicht garantieren kann,
  • bereits entstandene Kosten (z. B. für Grafiken oder reservierte Kapazitäten) in Rechnung gestellt werden,
  • Verzugszinsen und zusätzliche Gebühren anfallen.

Was passiert, wenn die Zahlung dauerhaft ausbleibt?

Wird die Vorauskasse auch nach Mahnungen nicht gezahlt, kann der Lieferant:

  • den Auftrag aussetzen oder ganz stornieren,
  • bereits entstandene Kosten abrechnen,
  • den Vorgang an ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt übergeben,
  • Schadensersatz geltend machen, wenn durch die blockierte Kapazität wirtschaftliche Nachteile entstanden sind.
Praxis-Hinweis: Kunden sollten Zahlungsnachweise bei Vorauskasse immer sofort übermitteln, damit keine Verzögerungen bei Produktionsstart und Terminen entstehen.
Fragen zur Vorauskasse oder Ihrer Bestellung?
Unser Vertriebsteam unterstützt Sie gerne bei einer schnellen und kooperativen Abwicklung.

E-Mail: buchhaltung@pro-discount.de
Telefon: +49 (0) 5121 69707 0

Kooperation und klare Kommunikation sichern den reibungslosen Ablauf Ihres Auftrags.
1
Antwort nicht gefunden?
Nutzen Sie unser Kontaktformular um uns Ihre Frage zu stellen zum Kontaktformular
Trustpilot