Als einer der führenden Anbieter im Bereich Werbeartikel-Großhandel verstehen wir, dass Transparenz und Verlässlichkeit die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit sind. Unsere Häufig gestellten Fragen (FAQ) bündeln die wichtigsten Informationen zu Bestellungen, Produktionsabläufen, Lieferzeiten und Serviceleistungen – kompakt, verständlich und direkt auf den Punkt gebracht.
Mit über zwei Jahrzehnten Markterfahrung, einem Sortiment von weit mehr als 200.000 Artikeln und der Expertise als etablierter B2B-Partner geben wir Ihnen hier Antworten auf die Themen, die im Geschäftsalltag wirklich zählen. Ob es um Musterbestellungen, Mindestmengen, Druckfreigaben oder Reklamationsabläufe geht – Sie finden hier die relevanten Fakten, die unseren hohen Anspruch an Qualität, Effizienz und Kundenorientierung widerspiegeln.
Darüber hinaus gehen unsere FAQ bewusst über die Standards hinaus: Wir greifen auch individuelle Sonderfälle und ungewöhnliche Fragestellungen auf – praxisnah, lösungsorientiert und mit dem Blick für Details, die im Tagesgeschäft oft entscheidend sind.
Unsere FAQ sind damit nicht nur eine Übersicht, sondern ein Versprechen: Wir möchten Ihnen den gesamten Prozess so einfach und verlässlich wie möglich machen. Denn bei Pro-Discount® Werbeartikel steht eines immer im Mittelpunkt – Ihr Vertrauen in unsere Leistungsfähigkeit.
Rechtliche Hinweise zu unserem Unternehmen finden Sie in unserem Impressum.
Der Kaufvertrag mit Pro-Discount® Werbeartikel kommt erst zustande, wenn Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten oder die bestellte Ware versendet wird. Eine automatische Bestellbestätigung stellt daher noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Bereits im Vorfeld informieren wir Sie umgehend, wenn ein Artikel nicht lieferbar ist – in diesem Fall wird Ihre Bestellung storniert und es entsteht für Sie keinerlei Verpflichtung. Weitere Details finden Sie in unseren geltenden AGB.
Pro-Discount® Werbeartikel behält sich das Recht auf Teillieferungen vor – das gilt auch für Aufträge mit Werbeanbringung oder Sonderproduktionen. Mengenabweichungen von bis zu ±10 % der bestellten Stückzahl gelten als vertragsgemäß und werden entsprechend abgerechnet. Sollten tatsächliche Frachtkosten die Versandpauschalen überschreiten, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten an Sie weiterzugeben. Insbesondere bei Auslandslieferungen können Gebühren wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen – diese liegen in Ihrer Verantwortung. Alle Regelungen sind in den geltenden AGB geregelt.
Mit Ihrer Auftragserteilung bestätigen Sie, dass die von Ihnen bereitgestellten Druckdaten den technischen Vorgaben entsprechen – insbesondere im Hinblick auf Dateiformat, Maße und Pantone-Farbangaben. Nach Produktionsbeginn – also sobald die Druckdaten technisch verarbeitet wurden – sind Änderungen nicht mehr möglich. Änderungswünsche berechtigen nicht zur Stornierung. Druckverläufe, Farbverläufe, Raster oder Fotomotive setzen bei bestimmten Verfahren ggf. besondere Vereinbarungen voraus. Grundlage ist die Durchführbarkeit laut Ihren Angaben – siehe dazu auch unsere geltenden AGB.
Es gelten ausschließlich die AGB von Pro-Discount® Werbeartikel. Jegliche entgegenstehenden oder abweichenden AGB Ihrerseits werden hiermit ausdrücklich widersprochen und nicht anerkannt – selbst bei Kenntnis. Nur die bei Vertragsschluss gültigen AGB unseres Unternehmens haben Rechtswirkung, wie umfassend in den geltenden AGB dargelegt.
Pro-Discount® Werbeartikel behält sich im Rahmen des Online-Hausrechts das Recht vor, Bestellungen vor Vertragsannahme auch ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Dies kann dann erfolgen, wenn z. B. der Kunde nicht kreditwürdig erscheint, mehrfach Accounts missbräuchlich geführt werden oder andere Betriebsstörungen vorliegen. Eine entsprechende Information erfolgt per E-Mail. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in unseren geltenden AGB.
Geschäftskunden (B2B), also Unternehmen, Institutionen oder Vereine, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit bestellen, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bestellungen im B2B-Bereich sind verbindlich und können nicht nach den Vorschriften für Verbraucher widerrufen werden. Dies gilt für alle Bestellungen und insbesondere für individuell veredelte oder speziell angefertigte Artikel, die ausschließlich nach Kundenvorgaben produziert werden.
Privatkunden (B2C) haben hingegen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Sie können ihre Bestellung innerhalb der gesetzlichen Fristen ohne Angabe von Gründen widerrufen, soweit es sich nicht um Produkte handelt, die speziell für sie angefertigt oder individuell veredelt werden. Solche Artikel sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 BGB vom Widerruf ausgeschlossen.
Die genauen Regelungen finden sich in den AGB von Pro-Discount®, die für alle Bestellungen verbindlich sind.
Im B2B-Geschäft gilt die gesetzliche Regelung des § 447 BGB: Sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder ein anderes Transportunternehmen übergeben wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Käufer über. Das bedeutet: Geschäftskunden tragen das Risiko für Transportschäden ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transportdienstleister.
Privatkunden (B2C) unterliegen einer abweichenden Rechtslage (§ 474 BGB). Hier verbleibt das Risiko bis zur tatsächlichen Übergabe der Ware beim Verkäufer. Erst mit der Übergabe an den Verbraucher geht die Gefahr über. Damit sind Verbraucher umfassender geschützt als Geschäftskunden.
Unabhängig davon sind Empfänger verpflichtet, die Ware bei Anlieferung sofort zu prüfen und erkennbare Transportschäden direkt beim Transporteur sowie beim Verkäufer zu melden. Verdeckte Schäden müssen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) angezeigt werden, um Ansprüche gegenüber dem Frachtführer zu wahren.
Für Geschäftskunden bedeutet dies: Pro-Discount® übergibt die Ware ordnungsgemäß an den Transportdienstleister. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für mögliche Transportschäden beim Käufer. Privatkunden genießen hingegen den vollen Schutz bis zur persönlichen Übergabe der Ware.
Eine Reklamation ist grundsätzlich nur möglich, solange die Ware sich noch im unveränderten, ursprünglichen Zustand befindet. Sobald ein Kunde Teile der Lieferung bereits in Verkehr gebracht, verteilt oder benutzt hat, gilt dieser Teil der Ware als akzeptiert und kann nicht mehr reklamiert werden. Reklamationen können sich daher nur auf den noch unbenutzten, im Originalzustand befindlichen Teil der Lieferung beziehen.
Grundlage hierfür ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 377 HGB haben Kaufleute die Pflicht, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel sofort anzuzeigen. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt. Wird ein Teil der Ware trotz erkennbarer Mängel bereits weitergegeben oder benutzt, wird dadurch konkludent gezeigt, dass die Ware als vertragsgemäß akzeptiert wurde.
Das bedeutet: Eine nachträgliche Reklamation für bereits in Verkehr gebrachte oder benutzte Ware ist ausgeschlossen. Lediglich für den nicht verwendeten Teil der Lieferung kann eine Prüfung erfolgen, sofern der Mangel unverzüglich und ordnungsgemäß angezeigt wird.
Die genauen Bedingungen für Reklamationen sind in den AGB von Pro-Discount® geregelt und für alle Bestellungen verbindlich.
Eine Stornierung der "Online-Bestellung" kann nur in klar geregelten Fällen erfolgen. Wichtig zu wissen: Bei der Online-Bestellung handelt es sich rechtlich um ein Kaufangebot des Kunden (§ 145 BGB). Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Pro-Discount® dieses Angebot ausdrücklich mit einer Auftragsbestätigung (AB) annimmt oder die Ware – ohne vorherige AB – an Sie versendet. Die automatisch generierte Bestellbestätigung aus dem Shopsystem ist daher noch keine Annahme des Kaufangebots. Grundlage hierfür sind die AGB von Pro-Discount®.
Eine Stornierung Ihres "Online-Kaufangebotes" kann z. B. erfolgen, wenn:
Hinweis: Die Anzeige im Shop bedeutet nicht automatisch, dass ein Artikel in unbegrenzter Menge sofort verfügbar ist. Da wir mit einem sehr großen Sortiment und Lieferantenbeständen arbeiten, können Artikel gelegentlich vorübergehend nicht am Hauptlager liegen. In solchen Fällen steht unser Support-Team an Ihrer Seite: Wir schlagen Ihnen aktiv passende Alternativartikel vor, die in Menge, Qualität und Preis vergleichbar sind, damit Ihre Kampagne planmäßig umgesetzt werden kann.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Bestellung?Unser Support-Team steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sollten einzelne Artikel nicht verfügbar sein, finden wir für Sie schnellstmöglich passende Alternativen, damit Ihre Kampagne ohne Verzögerung umgesetzt werden kann.
Telefon: +49 (0) 5121 69707-0E-Mail: verkauf@pro-discount.de
Wenn Druckdaten nicht rechtzeitig geliefert werden, verzögert sich die Produktion und der Auftraggeber gerät in eine rechtliche Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB. Ohne druckfähige Dateien kann der Auftrag nicht umgesetzt werden, dennoch bleibt die Zahlungspflicht bestehen, da der Lieferant lieferbereit wäre.
Unterbleibt die Datenanlieferung, können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für:
Diese Aufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich sind Schadensersatzansprüche wegen Verzugs möglich (§§ 280, 286 BGB).
Bleibt die Anlieferung der Druckdaten trotz Aufforderung aus, kann die Rechnung vorfällig gestellt werden. Hintergrund: Der Lieferant ist lieferbereit, die Verzögerung liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden. Damit befindet sich der Kunde im Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Produktion nicht starten kann. Zusätzlich können nach §§ 280, 286 BGB Verzugsschäden geltend gemacht werden, etwa für blockierte Produktionskapazitäten oder vorbereitende Arbeiten. Was passiert, wenn der Kunde den Auftrag „aussitzt“?
Ein „Aussitzen“ des Auftrags – also keine Reaktion über längere Zeit – ändert nichts an der Zahlungspflicht. Der Lieferant bleibt lieferbereit, der Kunde befindet sich im Annahmeverzug. In diesem Fall können neben den vereinbarten Kosten auch zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, da Kapazitäten geblockt und andere Aufträge möglicherweise verhindert werden. Je länger die Verzögerung andauert, desto höher können die wirtschaftlichen Folgen sein.
Die Freigabe des Korrekturabzugs ist ein wesentlicher Bestandteil der Werbeartikel-Produktion. Ohne eine rechtzeitige Bestätigung oder Änderungsmitteilung kann die Produktion nicht starten. Erfolgt keine Rückmeldung, kommt es zu Verzögerungen, die rechtlich als Annahmeverzug des Auftraggebers gewertet werden (§ 293 BGB). Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, da der Lieferant lieferbereit ist.
Die Nicht-Freigabe des Korrekturabzugs führt zu:
In der Praxis bedeutet dies oft, dass die Ware bereits vorbereitet und an den Maschinen platziert ist, um nach der Freigabe sofort starten zu können. Bleibt die Freigabe aus, blockiert dies wertvolle Produktionszeit und führt zu unnötigen Stillständen.
Bleibt die Freigabe des Korrekturabzugs trotz Aufforderung aus, kann die Rechnung vorfällig gestellt werden. Der Lieferant ist lieferbereit, die Verzögerung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Damit ist der Auftraggeber auch ohne Freigabe zur Zahlung verpflichtet, und zusätzlich können Verzugsschäden abgerechnet werden. Empfehlenswert ist, eine solche Regelung auch ausdrücklich in den AGB festzuhalten.
Bleibt die Rückmeldung zum Korrekturabzug über längere Zeit aus, entsteht eine sogenannte Schwebephase: Die Produktion kann nicht starten, obwohl bereits Material reserviert und Maschinenkapazitäten geblockt wurden, um nach Freigabe unmittelbar zu beginnen. Dieses Nicht-Reagieren führt dazu, dass Ressourcen ungenutzt gebunden bleiben. Rechtlich bleibt der Vertrag weiterhin bindend – der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet und kann mit zusätzlichen Kosten belastet werden, die durch die Verzögerung entstehen, etwa für geblockte Kapazitäten oder organisatorische Aufwände.
Wird die vereinbarte Vorauskasse nicht rechtzeitig bezahlt, kommt der Kunde in Zahlungsverzug und der Auftrag kann nicht ausgeführt werden. Da Vorauskasse im B2B-Geschäft eine verbindliche Vertragsbedingung ist, gilt: Ohne Zahlung besteht kein Anspruch auf Produktion oder Lieferung.
Die Nichtzahlung der Vorauskasse führt dazu, dass:
Wird die Vorauskasse auch nach Mahnungen nicht gezahlt, kann der Lieferant: